Freiraum- und Gartenkultur sind Teil der Baukultur. Auch Landschaftskultur hat eine baukulturelle Dimension; denn bauliche Strukturen sind in der Regel ein
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Freiraum- und Gartenkultur sind Teil der Baukultur. Auch Landschaftskultur hat eine baukulturelle Dimension; denn bauliche Strukturen sind in der Regel ein bestimmenden Element der Kulturlandschaft.

Bau- und Gartendenkmale sind selbstverständlich Kultur.

Im 17., 18. und 19. Jahrhundert waren große Garten- oder Parkschöpfungen als Kunstwerke unbestritten. Sie umfassten ganz selbstverständlich die Gartenkunst, die Baukunst und die Bildende Kunst. In ihnen waren Literatur, Musik, Theater und Tanz zu Hause. Das ist auch heute noch so. Das Kleine Fest in Herrenhausen zum Beispiel ist in Hannover in jedem Sommer ein stark nachgefragtes kulturelles Ereignis, das auf den Garten und die dazu gehörenden Bauten und Figuren als Zeichen einer ausgeprägten Baukultur zwingend angewiesen ist.
Der Tag des Denkmals, der sich in diesem Jahr auf kirchliche Bauten konzentrierte, hat bei der Bevölkerung wieder ein sehr großes Interesse gefunden. Die Veranstalter konnten stolz beeindruckende Besucherzahlen verkünden. Da wurde in der Regel kein besonderes Event geboten, sondern die Besichtigung war das kulturelle Ereignis.

Das muss auch für moderne Bauten und Gärten gelten.

Was für Denkmale als relativ selbstverständlich anerkannt wird, muss auch für moderne Bauten und Gärten gelten. Die wunderbaren modernen Gartenanlagen von Hombroich in der Erftaue sind als Teil der Kultur prinzipiell nicht anders zu bewerten als der historische Park von Bad Muskau, in Paris der Parc de la Vilette nicht anders als der weltberühmte Jardin du Luxembourg.
Man kann diese Konsequenz auch anders formulieren: Gebaute Strukturen werden nur dann die Erwartungen an Baukultur erfüllen, wenn sie als Teil der Kultur einer Gesellschaft aufgefasst werden. Architekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure werden nur dann Baukultur entwickeln, wenn sie von der Gesellschaft allgemein als Teil der Kultur erwartet wird.

Handlungsbedarf

Leider sind diese Selbstverständlichkeiten im politischen Alltag alles andere als selbstverständlich. Dazu zwei Beispiele:
Vor kurzem ist die „Herbert-Heise-Stiftung für Gartenkunst und Landschaftskultur“ mit Sitz in Berlin gegründet worden. Sie hat eine enge Bindung an die DGGL und sie sollte steuerlich gemeinnützig sein. Die Formulierung „Zweck der Stiftung ist die Förderung von … Kultur und Bildung im Bereich Gartenkunst und Landschaftskultur“ wurde von dem zuständigen Finanzamt nicht anerkannt. Als Begründung wurde angegeben, Gartenkunst und Landschaftskultur seien im Sinne der Steuergesetze keine Kultur. Erst als die Gartendenkmalpflege als ein spezieller Stiftungszweck hinzugefügt wurde, durfte die allgemeine Formulierung stehen bleiben.
Ein anderes Beispiel: Vor einiger Zeit wendete sich ein Landschaftsarchitekt Hilfe suchend an die DGGL. Er empfindet sich als „Gartenkünstler“ und wollte in die Künstlerkasse aufgenommen werden. Er hatte keine Chance, weil – so die Begründung - Gartenkünstler keine Künstler seien.
Autor:
Kaspar Klaffke
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst
und Landschaftskultur (DGGL)